Rechtsprechung
BFH, 02.09.1986 - VII K 13/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 147, 565
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00
Tarifierung; Spielzeug
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei der Auslegung des GZT die Verkehrsanschauung nur dann maßgebend, wenn sich Entsprechendes aus den Vorschriften der KN selbst ergibt (vgl. Senatsurteile vom 2. September 1986 VII K 13/85, BFHE 147, 565, vom 30. August 1988 VII R 178/85, BFH/NV 1989, 333, …und vom 14. Dezember 1999 VII R 38/98 BFH/NV 2000, 763). - BFH, 14.12.1999 - VII R 38/98
Zolltarifsache; Beschaffenheitsvermutung nach § 17 Abs. 2 ZG
Denn auf die Verkehrsanschauung kommt es für die Tarifierung nur an, soweit sich --was hier nicht vorliegt-- ihre Maßgeblichkeit wenigstens mittelbar aus den Zolltarifvorschriften ergibt (vgl. Entscheidungen des Senats vom 24. April 1985 VII R 24/81, BFHE 143, 481; vom 12. Juni 1986 VII R 95/83, BFHE 147, 85, und vom 2. September 1986 VII K 13/85, BFHE 147, 565). - BFH, 30.08.1988 - VII R 178/85
Tarifierung von entgräteten Fischfilets
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei der Auslegung des GZT die Verkehrsanschauung nur dann maßgebend, wenn sich Entsprechendes aus den Vorschriften des GZT selbst ergibt (vgl. Senatsurteil vom 2. September 1986 VII K 13/85, BFHE 147, 565, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Senats). - BFH, 26.08.1992 - VII K 6/92
Zugehörigkeit des Ausbruchs von Ausmauerungen von Glasschmelzöfen als …
Die angefochtene vZTA mit der - unrichtigen - Einreihung in die Unterposition 3823 9098 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung sind mithin aufzuheben (§ 100 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO -); da die Klägerin bereits im Vorverfahren die - zutreffende - Einreihung in die Unterposition 6815 9990 erstrebt hatte, ist ihrem hierauf lautenden Verpflichtungsantrag zu entsprechen (§ 101 Satz 1 FGO; vgl. auch Senat, Urteil vom 2. September 1986 VII K 13/85, BFHE 147, 565, 567 a.E.).